Die Ausbildung geht weiter…
Durch die Änderung der Gesetze für den Erwerb von Führerscheinen dürfen alle Inhaber der Führerscheinklasse B nur noch Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,49 t fahren. Da jedoch fast alle Feuerwehrfahrzeuge mittlerweile ein höheres Gewicht haben, hat die Politik den Handlungsbedarf für die Freiwilligen Feuerwehren erkannt und die rechtlichen Voraussetzungen für den Feuerwehrführerschein geschaffen. Dieser beinhaltet mehrere Theorieeinheiten, praktische Fahrübungen, ein Fahrsicherheitstraining und ein Prüfungsfahrt. Hiernach dürfen die Kameradinnen und Kameraden die Feuerwehrfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 7,49 t im Übungsdienst und im Einsatz fahren.
Aus unserer Wehr bereiten sich derzeit 5 Kameradinnen und Kameraden zusammen mit anderen Mitgliedern der Gemeindefeuerwehr Cremlingen hierauf vor. Wir wünschen allen viel Erfolg.
Hier sind die Kameraden bei Einpark- und Rangierübungen im Gange.