Wir gratulieren Leonie, Laura, Seraphine, Jonas, Richard, Nils und Tim zum erfolgreichen Bestehen der Qualifikationsstufe 1 ihrer Ausbildung in der Feuerwehr. Damit dürfen sie jetzt an allen Einsätzen teilnehmen und wir wünschen ihnen, wie allen anderen Kameradinnen und Kameraden, eine gesunde Rückkehr aus allen Einsätzen.

Seit dem 01.01.2024 hat das Land Niedersachsen die bisher bekannten Truppmann- sowie die Truppführerausbildung in der modularen Grundausbildung zusammengefasst. Wesentliche Änderung ist die Verlagerung der bisherigen Truppführerausbildung von der NABK (Feuerwehrschule in Celle) auf die Gemeindeebene.
Die modulare Grundlagenausbildung gliedert sich nun in drei Qualifikationsstufen (QS):
Qualifikationsstufe Einsatzfähigkeit (QS1)
Hierbei handelt es sich weitestgehend um die ehemalige Truppmannausbildung Teil 1.
Bei der Ausbildung für die QS1 müssen bestimmte Basismodule (= Ausbildungsinhalte) erfolgreich abgeschlossen werden. Die Ausbildung erfolgt sowohl in den einzelnen Feuerwehren, als auch überörtlich auf Gemeindeebene. Außerdem ist abschließend eine Prüfung als Kompetenznachweis erfolgreich abzulegen.
Qualifikationsstufe Truppmitglied (QS2)
Hierbei handelt es sich im wesentlichen um die ehemalige Truppmannausbildung Teil 2.
Bei der Ausbildung für die QS2 müssen ebenfalls bestimmte Basismodule (= Ausbildungsinhalte) erfolgreich abgeschlossen werden. Auch hier ist abschließend eine Prüfung als Kompetenznachweis erfolgreich abzulegen.
Qualifikationsstufe Truppführende (QS3)
Diese Qualifikationsstufe entspricht weitestgehend der ehemaligen Truppführerausbildung, die nunmehr ebenfalls auf Gemeindeebene unterrichtet wird.
(Text teilweise der Homepage der Stadtfeuerwehr Wolfenbüttel entnommen)